Aktuelles zum Honigverkauf
im Vergleich zu den letzten Jahren war die diesjährige Honigernte in Schwaben erfreulich.
Unsere imkerliche Tätigkeit ist mit viel Arbeit und stetig steigenden Kosten verbunden (Preisexplosion Futter wie auch deutliche Preissteigerungen bei Beuten und Zubehörmaterial). Trotzdem sind ca. 20% unserer Imkernden - also jeder 5.! - mit ihren Honigverkaufspreisen noch im Jahr 2019 stecken geblieben - also vor den Lebensmittelpreiserhöhungen in 2022 bis 2023.
Natürlich dürfen Verbände und Vereine keine Preisabsprachen vereinbaren - aber der Blütenhonig wird landauf landab in aller Regel ab € 7,00 / 500g an die Kunden abgegeben. Im städtischen Bereich deutlich höher.
Für 95% unserer Haustür-Kunden steht der Preis an 2.Stelle.
Die 3 Hauptgründe warum unsere Kunden sich die Mühe machen zu uns zu kommen und einzukaufen sind:
1. Sie vertrauen uns und schätzen unser Engagement 2. Unser Honig schmeckt ihnen bessser als der aus dem Supermarkt 3. Sie wollen regionalen Honig, weil sie wissen, das Wertschöpfung und Bestäubungsleistung in der Region bleiben!
Honigverkauf im Internet
Beim Honigverkauf im Internet an Endverbraucher lauern für den Imkernden viele Gefahren, die u.U. recht teuer und ärgerlich werden können.
Abmahnungen von Rechtskanzleien oder Behördennachfragen wegen fehlerhaften Etikettenangaben etc. können die Folge sein. Bei Private Label empfehlen wir vor Druck, die regionale Lebensmittel-Behörde zu kontaktieren, ob das Etikett für sie in Ordnung ist. Auch wichtig: Neben dem Honigglas Preis unbedingt den 1kg Preis mit zusätzlich angeben. Es sind aber noch viele weitere Dinge zu berücksichtigen, bitte intensiv recherieren.
Registrierungspflicht beim Landratsamt für Lebensmittelhersteller:
Gem. EU VO 852 sind alle Hersteller von Lebensmitteln verpflichtet, sich in das Lebensmittel-Herstellerregister beim zuständigen LRA einzutragen.
Es gibt zwar für Kleinsthersteller, die ihre Produkte nur regional anbieten und dies auch noch in kleiner Menge tun, eine mögliche Ausnahme. Aber letztlich ist dies im Ermessen der Vor Ort Behörde wie genau diese das nehmen. In aller Regel ist die Lebensmittel-Überwachsbehörde unter dem Dach des Veterinäramtes, bei der sich Imkernde ohnehin zu Beginn seiner Tätigkeit anmelden müssen. Allerdings ist nicht gewährleistet das die Daten der Vet-Behörde automatisch bis zur Lebensmittelbehörde weiter gegeben werden, so das im Einzelfall durchaus auch einmal die Imkernde von der Lebensmittelüberwachung kontaktiert wird. Ist dies der Fall, sollen Imkernde ihre landwirtschaftliche Betriebsnummer angeben und allgemein schildern, ob es sich um eine kleine Freizeitimkerei handelt oder um ein Nebengewerbe oder Vollerwerbsbetrieb.
Im aktuellen Fall hat ein "Freizeitimker" seinen Honig im Internet angeboten. Bei der Vermarktung im Internet ist es argumentativ schwer belegbar sich als kleiner regional tätiger "FreizeitImker" zu beschreiben, letztlich entscheidet die Behörde vor Ort, wie der einzelne Fall behandelt wird.
Empfehlung von Rainer Holzapfel (Vizepräsident des LVBI) : ab 25 Wirtschaftsvölker bzw. wer seinen Honig auch über Wiederverkäufer (Einzelhandel) oder über das Internet vermarket:
Was ist jetzt zu tun? Wer Honig in größerem Stil erntet und vermarktet, sollte sich in das Lebensmittel-Register seines Landratsamtes eintragen (keine Kosten, keine Gebühren!).
https://www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/betriebe/
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