Neonicotinoide im Rapshonig-Beitrag von Andreas Pflumm
Bekannt ist, dass die Pflanzenschutzmittel Neonicotinoide bereits in kleinsten Mengen als Nervengift eine erhebliche Gefahr für blütenbesuchende Insekten wie unsere Honigbienen und somit für die Biodiversität als Ganzes darstellen. Diese Giftstoffe landen letztendlich aber auch im Honig.
Zum zweiten Mal in Folge rief die Aurelia Stiftung daher im Frühjahr dieses Jahres Imker*innen dazu auf, Rapshonig aus dem Jahr 2022 einzusenden.
Diesem Aufruf bin ich gefolgt. Ein Glas meines Rapshonigs aus Aindling habe ich mit dem Kürzel "864APFLMA" in einem Päckchen nach Berlin auf die Reise geschickt.
Gemeinsam mit 152 anderen Stichproben aus ganz Deutschland wurde der Honig, den meine Bienen eingesammelt hatten und den ich mühevoll geerntet und verarbeitet hatte, auf Belastungen mit Neonicotinoiden geprüft.
Das Cremigrühren, des bereits nach einem Tag bereits völlig durchgehärteten Rapshonigs, war übrigens ein echter Belastungstest für das Rührgerät und mich.
Das Ergebnis der Untersuchung ist nun vor wenigen Wochen im Briefkasten gelandet.
Beim ersten Blick auf das Untersuchungsergebnisses ist mir doch der Atem stehen geblieben. Hinter meinem Kürzel war der höchste gemessene Wert an Acetamiprid.
Auf den zweiten Blick beim Durchlesen konnte ich zwar feststellen, dass dies trotzdem unter dem im Honig zugelassenen Grenzwert liegt. Mein Honig ist also "verkehrsfähig". Beruhigend und schön ist das aber trotzdem nicht.
Die diesjährige Honiguntersuchung von der Aurelia-Stiftung zeigt einen leichten Rückgang der Acetamiprid-Rückstände im Honig im Vergleich zu 2021. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt.
Die Aurelia-Stiftung schreibt, dass es erfreulich ist, dass die vergleichsweise niedrigen Konzentrationen von Acetamiprid im Honig nahelegen, dass die Auflagen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den meisten Landwirt*innen befolgt werden. Danach darf das Spritzen von Acetamiprid nur noch vor dem Öffnen der Blüte erfolgen.
Acetamiprid ist das letzte Neonicotinoid, das in Deutschland in blühende Pflanzenkulturen gespritzt werden darf. Die acetamipridhaltigen Mittel „Mospilan SG“ und „Danjiri“ werden im Rapsanbau zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers eingesetzt.
Jetzt soll die lebensmittelrechtlich zulässige Höchstmenge von Acetamiprid im Honig von 0,05mg/kg auf 0,3mg/kg, also um das Sechsfache, erhöht werden. Das haben Ende Februar die EU-Mitgliedstaaten im ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) mehrheitlich beschlossen. Der Entschluss liegt aktuell dem Europäischen Rat und dem EU-Parlament vor.
Die bisher veröffentlichten Zahlen zur Absatzmengen von Acetamiprid zeigen deutlich auf, dass der Wirkstoff bei Landwirt*innen zunehmend gefragt ist. So wurden 2020 18,23 Tonnen und 2021 38,98 Tonnen Acetamiprid verkauft (BVL 2022). Die Absatzmengen haben sich demnach von 2020 auf 2021 mehr als verdoppelt. Bisher ist allerdings nicht transparent, welche Pestizide wo, wann und in welchen Kulturen ausgebracht werden.
Allein aus Honiguntersuchungen lässt sich nicht ableiten, wie stark die Bienen beim Besuch von Raps den Neonicotinoiden ausgesetzt waren. Denn die Nervengifte beeinträchtigen maßgeblich auch die Flug-, Orientierungs- und Navigationsfähigkeit von Insekten. Dies ist sowohl für Thiacloprid (Tison et al. 2016) als auch für Acetamiprid (Shi et al. 2019) wissenschaftlich belegt worden. Da stark belastete Bienen unter Umständen sofort sterben oder den Weg nicht mehr zurück in ihren Stock finden, können sie somit auch keinen belasteten Nektar eintragen.
Das EU-weit verbotene Insektengift Thiacloprid ist laut Studie leider weiter im Umlauf.
https://www.aurelia-stiftung.de/2022/10/14/weniger-neonicotinoide-im-rapshonig
|