ERGÄNZUNG zum Imkerbrief Faulbrut-Monitoring

Das Ergebnis der Futterkranzprobe ist alleine natürlich kein Gesundheitszeugnis.

Dieses muss nach wie vor beim Veterinäramt beantragt werden.

Mit einem sporenfreien Befund Eurer Probe habt Ihr aber für 9 Monate einen Gesundheitsnachweis Eurer Völker.

Dieser Gesundheitsnachweis zur Faulbrutr benötigt das Veterinäramt in der Regel bei Standortwechsel Eurer Bienenvölkern über die Augsburger Stadtgrenze hinweg. Auch beim Verkauf von Bienenvölker ist dies wichtig!