Liebe Vereinsmitglieder und Bienenfans,

 

mitten in der Schwarmsaison, die in der letzten Woche begonnen hat, wollen wir Euch mit diesem Imkerbrief doch einige wichtige Mitteilungen zukommen lassen.


Bestellung Futtermittel

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder eine Sammelbestellung für Bienenfutter  zur Wintereinfütterung an.

Der Lieferant hat die Preise leider angehoben, dafür erfolgt die Lieferung zu uns und erfordert weniger Fahrtwege.

Apiinvert und Bio-Rübenzucker können zu folgenden Konditionen bezogen werden:

Apiinvert

(Karton, 28 kg)

30,00€

Apiinvert

(Karton, 16 kg)

18,50 €

Bioland Rübenzucker

(Sack, 25 kg)

42,50 €
Vitabee Bio Flüssigfutter (28kg) 80,00 €

Bestellungen

Bitte bis spätestens 30.05.2022 per eMail an Bitte Namen und Telefonnummer angeben!

Die Abbuchung erfolgt nach frühestens nach Bestellschluss.

Abholung

Termine für die Abholung im Juni  werden direkt an die Besteller*innen mitgeteilt. Abholort ist wie letztes Jahr Leitershofen.



Anmerkung zur Berechnung der EinfütterungsmengeEs ist zu berücksichtigen, dass Flüssigfutter eine Trockenmasse von ca. 75 % hat und die Bienen beim Umlagern einen Teil des Futters in Brut umsetzen und einen Teil verstoffwechseln.
Sollen beispielsweise 20 kg Trockenmasse eingelagert werden, so beträgt die Einfütterungsmenge 26,66 kg Flüssigfutter (Berechnung: 20 kg / 0,75 = 26,66 kg).

 


Praktischer Honigkurs für das "Honigzertifikat"

in wenigen Wochen werden wir bei unseren Vereinsvölker hoffentlich wieder Honig ernten können.

Die Honig-Ernte ist für uns Imker*innen ein besonderer Höhepunkt im Bienenjahr.

Allerdings gibt es viele Dinge zu beachten, um am Ende einen wirklich leckeren, hygienisch einwandfreien und gegebenenfalls verkaufswürdigen, im Glas abgefüllten und etikettierten Honig präsentieren zu können.

Für alle Imker*innen, die das sogenannte "Honigzertifikat" des Deutschen Imkerbundes (DIB)  erreichen möchten, das eine Voraussetzung sein sollte, um selbst Honig verkaufen zu können, werden wir in diesem Jahr einen Praktischen Honigkurs  anbieten.

Wenn ihr bereits erfolgreich am Honig-Theoriekurs in Kleinkemnat oder einer anderen anerkannten Imkerschule teilgenommen habt und in diesem Jahr noch Euer "Honigzertifikat" erhalten möchtet, ist dies mit der Teilnahme an unserem Praxiskurs möglich.

Im nächsten Jahr werden wir voraussichtlich sowohl den Theoriekurs und den Praxiskurs anbieten können.

Dieses Honigzertifikat ist auch Vorrausetzung für die Verwendung von klassischen DIB-Gläsern.

Wenn ihr Interesse an unserem Honig-Praxiskurs haben solltet, meldet Euch bitte per mail unter jungimker@imkerverein-augsburg.de.

Dieser Praxiskurs wird in 2 Teilen erfolgen:

1. Teil: Honigernte

  • Gemeinsames Abräumen der Honigzargen-Fahrt nach Inningen zu Susanne & Hans-Peter Schapfl zum Schleudern
  • Benutzung von Hygienebekleidung bei der Lebensmittelherstellung (Kopfhaube, Einweg-Arbeitskittel oder Schürzen)
  • Kontrolle der Honigreife (Umgang mit dem Refraktometer)
  • Verkosten von mindestens einem Honigtauhonig und einem Blütenhonig
  • Honigwaben entdeckeln und schleudern

2. Teil: Honigverarbeitung, Abfüllung und Etikettierung

  • Honig abschäumen
  • Honig rühren
  • Erwärmen von Honig im Einkochautomat und Honigverflüssiger (z.B. Melitherm)
  • Abfüllen von Honig mit Abfüllkanne und Quetschhahn inkl. Gewichtsmessung (mit einer geeichten Waage)
  • Etikettieren eines DIB-Honigglases inklusive Beschriftung des Gewährverschlusses (Anbringen des Mindesthaltbarkeitsdatum).

Der 1. Teil des Kurses wird voraussichtlich an einem Wochenende im späten Mai bzw. Anfang Juni stattfinden. Der 2. Teil wird, wenn organisierbar am gleichen Tag oder an einem anderen Wochenendtag, gegebenfalls auch erst im Herbst, folgen. Das hängt auch ein bisschen von der Zahl der Teilnehmer*innen ab.


Wichtige Änderungen zur Varroatherapie

Am 28.1.2022 ist die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6 europaweit in Kraft getreten und in Deutschland damit das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Für die, die das Originalgesetz lesen möchten, hier der Downloadlink: Download neues Tierarzneimittelgesetz

Da die EU-Verordnung in Artikel 108 die Buchführung über die von ihnen verwendeten Arzneimittel explizit vorschreibt, besteht damit ab sofort die Pflicht zur Führung und Pflege eines Bestandsbuches“,  in dem jede Anwendung von Tierarzneimitteln notiert und über 5 Jahre aufbewahrt werden muss. Das Bestandsbuch kann Buchform haben, geht aber auch als digitale Variante oder als Blattsammlung.

Ferner gilt EU-weit: „Tierarzneimittel werden in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen angewendet.“ 

Damit wurden Behandlungsmethoden wie die Ameisensäureeinbringung mit dem Schwammtuch oder Oxalsäureverdampfung statt Träufelung praktisch verboten.

Der DIB bietet eine Bestandsbuch-Vorlage als Download unter https://deutscherimkerbund.de/534-TAMG

Bestandsbuch